Honorar
Zur Abrechnung ist es erforderlich, zum Erstgespräch (und dann im
weiteren Verlauf zu Beginn jeden Quartals) die Krankenversicherungs-Karte mitzubringen. Die Abrechnung erfolgt dann sowohl bei Psychotherapien mit Erwachsenen, als auch bei Verhaltenstherapie mit Kindern und Jugendlichen bei allen gesetzlichen Krankenkassen direkt.
Aus organisatorischen Gründen werden Termine, die nicht bis mindestens
24 Stunden vor Sitzungsbeginn abgesagt werden, in vollem Umfang privat
in Rechnung gestellt. Zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist
ein ärztlicher Konsiliarbericht, der während der ersten sogenannten pro-batorischen Sitzungen und vor Beginn der Psychotherapie eingeholt werden muss, unabdingbar.
Der Konsiliarbericht kann vom Hausarzt oder Facharzt erstellt werden.